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AGB

§ 1 . Geltung der AGB 

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise  Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten  weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen  ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren  Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung  des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart  wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie  ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. 

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§ 2 . Beherbergungsvertrag 

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des  Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und  damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). 

(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt,  haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle  Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des  Dritten vorliegt. 

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.  Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast  hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen (binnen 24 Stunden), so gilt der Inhalt der  Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. 

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§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und  die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem  Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der  Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die  subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). 

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in  Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des  Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des  Anbieters an Dritte. 

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu  machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der  Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die  Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen  schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung 

erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein  berechneten Preis. 

(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier  Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete  Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens  jedoch um 10 %, anheben. 

(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für  die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen z.B. Kurtaxe ist bis spätestens 24h vor Anreise zu begleichen. Die Begleichung kann nur mit einer Überweisung auf das ausgewiesene Konto erfolgen. Das Geld muss bereits auf dem angewiesenen Konto eingegangen sein. Allein ein Nachweis der Überweisung reicht nicht aus. 

(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene  Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die  mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit  der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der  Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der  Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese  auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit  Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;  er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8.  Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,  entsprechend anzuwenden. 

(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung  gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen. 

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§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu  behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00  Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner  und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen  der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf  niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach  vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren  kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige  Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe  von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. 

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der  Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.  Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. 

(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit  Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.  Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur  Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets  haftet allein der Gast. 

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der 

Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte  Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem  zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.  verpflichtet. 

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei  Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des  Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die  Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 

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§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung) 

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der  schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus  dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch  nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu  vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen,  von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die  Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses  Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht  zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des  Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der  Leistungserbringung vor. 

(3) In erster Instanz gelten die Stornierungsrichtlinien, die bei dem jeweiligen Buchungsportal hinterlegt sind und zu dem der Gast gebucht hat. Bei direkt Buchungen gelten folgende Regelungen: Tag 1 bis Tag 7 vor Anreise bekommt der Gast keine Rückerstattung. Tag 8 bis Tag 14 bekommt der Gast 50% des Buchungspreis zu Rückerstattet. Ab 15 Tage vor Anreise bekommt der Gast 100 % zurück erstattet.

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter  stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der 

Stornierung beim Anbieter. 

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die  Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten  Aufwendungen anzurechnen. 

(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60  Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu  haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann  der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2  schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom  Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten  Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum  Rücktritt nicht verzichtet. 

(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag  zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder  andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich  machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher  Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder  bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu  Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass  die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder  Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies  dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. (8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts  unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete  Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem  Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des  Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden  aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu  ersetzen. 

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§ 6 . Haftung; Verjährung 

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den  gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder  Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder  auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen.  Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel  zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als  eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen  Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für  Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem  Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung  schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast  empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies 

gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus  auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). 

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet  wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. 

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§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete  Räumung 

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die  Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab  ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur  erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit  statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben 

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis  oder Reisepass vorzulegen. 

(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 €  verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der  Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht  etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu  vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der  Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den  Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). 

(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur  Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter  gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei  einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten  Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . Darüber hinaus hat der  Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden  weitergehenden Schäden. 

(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter  oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem  Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der  Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die  ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. 

(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für  deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. Falls der Anbieter wegen einem von Innen steckenden Schlüssel nicht mehr in die Wohnung gelangt, muss der Gast die Rechnung für den Schlüsseldienst begleichen.

(8) Bei Verlust einer Gästekarte wird eine Gebühr von 10 Euro pro verlorener Gästekarte in Rechnung gestellt.

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§ 8 . Datenschutz 

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte  weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

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§ 9 . Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder  Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leipzig/ Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist das  Amtsgericht Leipzig. 

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland  Anwendung. 

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch  des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich  widersprochen. 

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden,  so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame  Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden  Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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